Gemeinde Schwestern 
Elbe Weser GbR 

Anerkannte neutrale Beratungsstelle für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir sind Bettina Langfeldt und Katja Nagel, zwei examinierte Altenpflegerinnen mit sehr langjähriger Erfahrung und einer gemeinsamen Vision: Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 

Wir lieben unsere Arbeit. Unsere Motivation ziehen wir aus der Zufriedenheit unserer Kunden. Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lernen uns kennen.

Unser Einzugsgebiet: Landkreise Cuxhaven, Osterholz und Bremerhaven

Unsere Leistungen

Professionelle und anerkannte
Pflegeberatung

Wir bieten Ihnen umfassende Hilfe bei Anträgen rund um das Thema Pflegegrad (Erstantrag, Höherstufung, Widerspruch), bei Antrag eines Schwerbehinderten-Ausweises und wir führen Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch.

Hauswirtschaftliche 
Unterstützung 

Unsere Leistungen umfassen auch hauswirtschaftliche Unterstützung, Einkäufe und Arztbegleitungen. Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe im Alltag benötigen und sorgen dafür, dass Sie sich zuhause wohlfühlen.

Organisation von 
Pflegehilfsmittel

In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern organisieren wir Ihnen bei Bedarf Pflegehilfsmittel - wie z.B. Duschhocker oder Rollatoren - damit Sie bestmöglich versorgt sind.

Beratungsbesuch / Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und daheim von Angehörigen versorgt werden, müssen regelmäßig die Beratung von Pflegefachkräften in Anspruch nehmen. Mit dem sogenannten Beratungseinsatz soll die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt werden.

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Verwandten, Freunden oder Bekannten versorgt werden, erhalten Pflegegeld. Wenn kein ambulanter Pflegedienst an der häuslichen Pflege beteiligt ist, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Beratungen durch Pflegefachkräfte vor, die sog. Beratungseinsätze.

Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden von uns individuell beraten und erhalten hilfreiche Tipps und Informationen, welche die Pflege und Versorgung zu Hause erleichtern.

Wie läuft ein Beratungseinsatz ab?

Der Beratungseinsatz findet immer dort statt, wo die pflegebedürftige Person häuslich gepflegt wird. Dies kann ihr eigenes Zuhause sein, oder beispielsweise auch die Wohnung eines Angehörigen, wenn die Pflege überwiegend dort stattfindet. Deshalb sollte die Pflegeperson – oder, wenn mehrere beteiligt sind, die Pflegepersonen – bei dem Beratungsgespräch möglichst anwesend sein.

Das Team der Gemeinde Schwestern Elbe Weser

  • berät hinsichtlich Schwierigkeiten im Pflegealltag und unterstützt bei der Suche nach Lösungen,
  • klärt Fragen rund um die Gestaltung und Durchführung der Pflege,
  • gibt Tipps zur Erleichterung der Pflege, zu Hilfsmitteln, zu Veränderungen in der Wohnung sowie zur Entlastung der Pflegepersonen und
  • vermittelt Schulungs- oder Beratungsangebote für pflegende Angehörige, z. B. als häusliche Schulung. 


Konkrete Empfehlungen oder Hinweise geben wir direkt an Ihre Pflegekasse weiter, sodass die Versorgung mit z. B. einem neuen Hilfsmittel in die Wege geleitet werden kann. Die Kosten für die Beratungsgespräche übernimmt Ihre Pflegekasse, mit der wir direkt abrechnen. 

Wann und wie oft müssen die Beratungseinsätze gemacht werden? 

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen.